My Dawonia

Fragen & Antworten (FAQs)
zu Wohnungskauf, Miete und mehr

A
Auflassung

Die Auflassung ist die im Kaufvertrag enthaltene gemeinsame Erklärung von Verkäufer:in und Käufer:in, dass das Eigentum übergehen soll. Der/die Notar:in wird beauftragt, die Auflassung beim Grundbuchamt anzumelden, sobald der Kaufpreis geflossen ist. Mit der, aufgrund der Auflassung erfolgenden Eintragung des Käufers/der Käuferin als neue:r Eigentümer:in im Grundbuch wird der Eigentumsübergang wirksam.

Auflassungsvormerkung

Die Auflassungsvormerkung ist sozusagen eine Reservierung für Sie im Grundbuch, in dem Sie als zukünftige:r Eigentümer:in vorgemerkt sind.

Aufnahme in das Mietverhältnis

Wenn Sie eine weitere Person in den Mietvertrag aufnehmen möchten: Können Sie in der My Dawonia Mieter-App unter „Mein Vertrag“ im Bereich „Vertragspartner hinzufügen“ einen Antrag stellen.

B
B&O

Die B&O Gruppe ist Ihr Ansprechpartner für das Reparaturmanagement aller Immobilien der Dawonia.

Ist in ihrer Wohnung ein Schaden aufgetreten? Dann wenden Sie sich bitte zur Reparaturmeldung an die folgende B&O-Servicenummer: T +49 89 121 927 100.

B&O ist 365 Tage im Jahr, 7 Tage die Woche für Sie erreichbar.

Bei Fragen zu Ihrem Mietvertrag kontaktieren Sie hingegen bitte das Dawonia-Kundenserviceteam.

Informationen für Mieter:innen | Reparatur (dawonia.de)

Bauliche Veränderung

Sofern Sie eine bauliche Veränderung in der Wohnung wünschen, wie z.B. den Austausch von Laminat/Parkett/Sanitäreinrichtung, können Sie in der Mieter-App unter „Meine Services“ unter „Bauliche Veränderung“ eine Anfrage stellen. Im Anschluss wird Ihnen nach Prüfung ein unverbindliches Angebot für die Modernisierung weitergeleitet. 

Beleihungswert

Der Beleihungswert ist der Wert, den ein:e Kreditgeber:in für eine Kreditsicherheit (in diesem Fall eine Immobilie) ermittelt, die beliehen werden soll. Dabei ist der Wert zu ermitteln, von dem mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartet werden kann, dass er sich langfristig zu jedem beliebigen Zeitpunkt während der Laufzeit des Kredites bei Verkauf der Immobilie realisieren lässt. Mit dem Beleihungswert wird die maximale Kredithöhe festgelegt, wobei möglich Wertschwankungen mit einem Risikoabschlag berücksichtigt werden (Beleihungsgrenze).

Besitz – Nutzen – Lasten

Das Datum des Besitzübergangs muss im Kaufvertrag geregelt werden. Sobald Besitz, Nutzen und Lasten auf die/den neue:n Eigentümer:in übergegangen sind, übernimmt diese:r auch die Rechte und Pflichten der/des Voreigentümer:in. Bei Erwerb einer fremdvermieteten Immobilie stehen z. B. der/dem neuen Eigentümer:in ab diesem Termin die Mietzahlungen (= Nutzen) zu. Sie/Er hat aber auch die jeweiligen Pflichten (= Lasten) zu übernehmen, z. B. öffentliche Beiträge wie Grundsteuer, aber auch die Verkehrssicherungspflicht. Bei Erwerb der Wohnung durch die/den bisherige:n Mieter:in endet der Mietvertrag automatisch mit dem Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten.

Betriebskosten

Neben Ihrer Nettokaltmiete sind Sie vertraglich verpflichtet, für bestimmte Betriebskosten zu bezahlen. Die Betriebskosten bezahlen Sie in Form einer Vorauszahlung, welche monatlich mit der Gesamtmiete eingezogen wird.
Einmal im Jahr wird im Rahmen der Betriebskostenabrechnung dann verglichen, ob die tatsächlichen Kosten über oder unter den von Ihnen geleisteten Vorauszahlungen lagen. Der Differenzbetrag wird dann von Ihnen oder der Dawonia entsprechend geleistet.

Beurkundung

Dies ist der rechtliche Vorgang, wenn ein Kaufvertrag von einer/einem Notar:in in einer Niederschrift festgehalten wird. Diese Urkunde muss sowohl von der/dem Käufer:in als auch von der/dem Verkäufer:in und der/dem Notar:in eigenhändig unterschrieben werden.

Brandschutz

Jede:r Einzelne kann dazu beitragen, Brände zu verhindern oder Brandschäden zu verringern.

Das sollten Sie beachten:
1. Machen Sie sich mit den aufgeführten Verhaltensregeln vertraut. So sind Sie rechtzeitig und nicht erst im Brandfall über das richtige Verhalten bei Feuer informiert.
2. Bitte informieren Sie sich, wie Sie von Ihrer Wohnung aus auf dem kürzesten Weg zum nächsten Treppenhaus gelangen. Außerdem sollten Sie wissen, wie Sie das nächste Telefon erreichen.
3.Parken Sie Ihr Auto nicht in gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten, vor Löschwasserentnahmestellen (z.B. Hydranten) oder gar darauf.
4.Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Kinder nicht mit Feuerzeugen, Zündhölzern oder Sicherheitseinrichtungen im Haus spielen.

Vorbeugende Maßnahmen im Wohnbereich:
1. Niemals im Bett rauchen.
2. Zigaretten ausschließlich in nichtbrennbare Behältnisse legen.
3. Offenes Feuer wie ein Gasherd oder Kerzen niemals unbeaufsichtigt lassen.
4. Bei Fettbränden (z.B. in der Pfanne) wird die beste Löschwirkung mit dem passenden Deckel des Topfes oder der Pfanne erreicht (Ersticken der Flammen). Eine Löschdecke kommt als zweite Wahl in Betracht. Fettbrände nie mit Wasser löschen.
5. Altpapier, brennbare Flüssigkeiten oder feuergefährliche Abfälle sollten nicht im Wohnbereich gelagert werden.
6. Installationen oder Reparaturen von Gas- oder Elektrogeräten sind nur von Fachbetrieben durchzuführen.
7. Eingeschaltete Elektrogeräte wie Herd, Bügeleisen, Kaffeemaschine oder Ähnliches nicht unbeaufsichtigt lassen.
8. Nur geprüfte und einwandfreie Elektrogeräte verwenden.

Vorbeugende Maßnahmen im Haus:
1. Halten Sie Flure, Treppenaufgänge und Kellergänge als Flucht- und Rettungswege frei.
2. Vermeiden Sie umherliegenden Sperrmüll, abgestellte Kinderwagen, die Aufbewahrung brennbarer Flüssigkeiten (Farben, Lacke etc.), da hierdurch Brandstifter angelockt werden können.
3. Sorgen Sie dafür, dass Brandschutztüren geschlossen sind.
4. Verschließen Sie alle Türen, denn Einbruchschutz ist gleichzeitig ein Schutz vor Brandstiftung.
5. Entrümpeln Sie Ihren Keller oder Dachboden so oft wie möglich.
Wir erheben bei den vorgenannten Tipps zum Brandschutz keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Für weitere Informationen und wertvolle Ratschläge wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Feuerwehr.

Informationen für Mieter:innen | Brandschutz (dawonia.de)

Informationen für Mieter:innen | Treppenhaus (dawonia.de)

D
Dienstbarkeit

Eine Dienstbarkeit ist – einfach gesagt – ein Nutzungsrecht an einer Immobilie, die in einigen Fällen notwendig ist. Hierzu zählen z. B. ein Leitungsrecht für Wasser, Strom und Abwasser für die/den jeweilige:n Versorger:in oder ein Wegerecht, wenn ein:e Eigentümer:in eines anderen Hauses seine Immobilie nicht erreichen könnte, weil sie/er den gemeinsamen Weg nicht nutzen dürfte.

Dokumente

In der Mieter-App unter „Meine Verträge“-„Dokumente“ können Sie sämtliche relevanten Dokumente rund um Ihren Mietvertrag einsehen. Hier finden sie unter anderem Ihren Mietvertrag, Ihre Nebenkostenabrechnung, gegebenenfalls Ihre Tierhaltegenehmigung usw.

E
Eigentümerversammlung

Über die Verwaltung ihres (gemeinschaftlichen) Eigentums entscheiden immer die Eigentümer:innen gemeinsam durch Mehrheitsbeschlüsse. Aus diesem Grund findet meist jährlich eine Versammlung statt, zu der die Hausverwaltung einlädt. Sie müssen jedoch nicht anwesend sein und / oder können sich durch andere Personen vertreten lassen. Anzuraten wäre jedoch die Teilnahme an der Versammlung, damit Sie immer informiert sind. Auch wird in der Eigentümerversammlung der jährliche Wirtschaftsplan beschlossen, das heißt, die Planung der Kosten für das kommende Jahr wird Ihnen von der Hausverwaltung vorgelegt.

Einbruch

Gelegenheit macht Diebe: Häufig gelangen Einbrecher:innen durch Unachtsamkeit der Bewohner:innen in die Wohnung. Neben dem materiellen Schaden bedeutet ein Einbruch auch einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre, der psychisch belastend sein kann. Mit ein paar einfachen Maßnahmen schützen Sie sich und Ihre Wertgegenstände.

Informationen für Mieter:innen | Einbruch (dawonia.de)

Energie

1. Ein Grad weniger spart rund sechs Prozent Energie
Für Schlafzimmer und Flure reichen meist 15 bis 20 Grad, für Küche 18 bis 20 Grad. In Bad, Wohn- und Kinderzimmer darf es ein oder zwei Grad wärmer sein.
2. Stoßlüften gegen Wärmeverlust
Bei abgestellter Heizung sollten die Fenster mehrerer Räume gleichzeitig 2-3 Mal täglich weit geöffnet werden. Im Winter reichen fünf bis zehn Minuten.
3. Haushaltsgeräte – auf die Energieklasse achten
Das gesetzlich vorgeschriebene Energiesiegel gibt den Energieverbrauch über die Energieeffizienzklassen an – A++ ist am energiesparendsten.
4. Auf Knopfdruck Geld sparen
Wenn ein Gerät im Haushalt länger nicht genutzt wird, lohnt sich das Ausschalten des Gerätes am Hauptschalter. Manche Geräte wie TV, Computer oder Waschmaschine verbrauchen auch nach dem Ausschalten Strom. Sie sollten durch eine Steckerleiste mit Fußknopf vom Netz getrennt werden.
5. Strom sparen im Handumdrehen
Glühlampen mit 100 Watt dürfen seit einiger Zeit nicht mehr verkauft werden. Aber nicht nur sie, sondern auch Glühlampen unter 100 Watt, sollten gegen Energiesparlampen ausgetauscht werden. Bei gleicher Helligkeit kommen sie mit 80 Prozent weniger Energie aus. Am Energiesiegel auf der Verpackung kann man die Energieeffizienz ablesen. Ein sehr niedriger Energieverbrauch ist mit A gekennzeichnet. Lampen, die sehr viel Strom verbrauchen, sind durch ein G markiert.
Die größten Energiefresser in einem durchschnittlichen deutschen Haushalt:

  • 80 %   Heizung
  • 10 %   Warmwasser
  • 2,6 %  TV, PC usw.
  • 2 %     Kochen und Spülen
  • 1,7 %  Kühlen und Gefrieren
  • 1,7 %  Waschen und Trocknen
  • 1 %     Beleuchtung
Energieausweis

Der Energieausweis wird von uns bei jeder Neuvermietung der/dem Mieter:in zusammen mit dem Mietvertrag ausgehändigt. Sofern Sie diesen benötigen, wenden Sie sich an Ihre:n Kaufmännische:n Objektbetreuer:in.

F
Finanzierung Ihrer Immobilie

Hier gibt es natürlich mehrere Möglichkeiten. Entweder Sie bezahlen den Kaufpreis aus Barvermögen oder Sie finanzieren den Kaufpreis über eine Bank Ihres Vertrauens.

Sprechen Sie ggf. mit Ihrer Bank, ob Förderungsmöglichkeiten wie das sog. „Wohnriester“ oder das Wohnungseigentumsprogramm der KfW für Sie interessant sein könnten.

Fälligkeitsmitteilung durch die/den Notar:in

Die Fälligkeitsmitteilung wird durch die/den Notar:in verschickt und ist – einfach gesagt – die Rechnung für die erworbene Immobile, die Sie innerhalb eines gewissen Zeitrahmens zu begleichen haben.

G
Gartenpflege

In der jährlichen Betriebskostenabrechnung ist der Punkt Gartenpflege enthalten. Zur Gartenpflege gehören beispielsweise Rasenmähen, Abfuhr von Gartenabfällen, Beschnitt von Sträuchern und Bäumen, Entfernen von Verblühtem, Neubepflanzung, Rasensaat, Sturmschädenbeseitigung, Pflege von Spielplätzen und dessen Wartung, Austausch Sand in Sandkisten, Pflege der Innenhöfe, Zugänge und Einfahrten.

Gemeinschaftseigentum

Das Wohneigentum teilt sich auf in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum.  Wie das Wort schon vermuten lässt, steht das Gemeinschaftseigentum allen Eigentümern gemeinsam zum Mitgebrauch zur Verfügung. Dazu gehören z. B. das Grundstück und alle konstruktiven Bauteile wie die Fassade eines Hauses. Wenn hier Änderungen vorgenommen werden sollen (z. B. Arbeiten an der Fassade), müssen dies die Eigentümer:innen durch Beschluss entscheiden.

Gewerbeimmobilien

Die Dawonia bietet in ihren Wohnanlagen auch vereinzelt Gewerbeeinheiten an. Wenn Sie an einer Gewerbefläche interessiert sind, schauen Sie doch gleich mal auf unseren Mieten-Seiten nach, ob eine passende Gewerbefläche für Sie frei ist. Gerne beraten wir Sie hierzu ganz individuell. Die Kontaktdaten der Ansprechpersonen finden Sie im jeweiligen Exposé.

Zu unseren Formularen

Grundbuch

Das Grundbuch ist ein öffentliches, amtliches Verzeichnis, das bei einer Abteilung des zuständigen Amtsgerichts, dem Grundbuchamt, geführt wird. Im Grundbuch sind alle Eigentumsverhältnisse an allen Immobilien und Grundstücken festgehalten. Das jeweilige Grundbuch wird bei jedem Verkauf wieder auf die/den neue:n Eigentümer:in geändert. Auch Eintragungen wie Dienstbarkeit werden hier geändert.

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer fällt beim Erwerb einer Wohnung oder einer anderen Immobilie an. Die Höhe wird von den Bundesländern festgelegt und beträgt in Bayern derzeit 3,5 % vom Kaufpreis.

Grundschuld

Eine Grundschuld ist eine im Grundbuch eingetragene Belastung der Immobilie, die als Sicherheit für die finanzierende Bank dient. Werden die Raten nicht bezahlt, kann die Bank unter Umständen die Zwangsversteigerung der Wohnung herbeiführen und sich aus dem Veräußerungserlös bis zur Höhe der Grundschuld befriedigen. Die Eintragung einer Grundschuld ist mit Notar- und Grundbuchkosten verbunden, die regelmäßig von der/dem Erwerber:in zu tragen sind.

Grundsteuer

Die Grundsteuer wird von den Städten und Gemeinden erhoben und betrifft alle Eigentümer:innen von Grund- und Immobilienbesitz. Diese Rechnung erhalten Sie jährlich. Bei vermieteten Wohnungen / Häusern zählt die Grundsteuer zu den umlagefähigen Nebenkosten und wird somit von der/dem jeweiligen Mieter:in getragen.

Gründerversammlung

Die Gründerversammlung ist die erste Eigentümerversammlung, in der die Wohnungseigentümer:innen sich kennen lernen und z.B. dem Verwaltungsbeirat wählen und mit der Hausverwaltung diverse Dinge abklären wie z.B. den Wirtschaftsplan etc.

H
Hauptmieter:in

Alle im Mietvertrag aufgeführten Mieter:innen sind mietrechtlich gleichgestellt und werden als Hauptmieter:in bezeichnet. 

Hausgeld

Das Hausgeld wird auch Wohngeld genannt. Alle Eigentümer:innen sind verpflichtet, alle gemeinschaftlichen Kosten anteilig zu tragen. Für die jeweilige Wohnung erfolgt die Verteilung nach der Größe des für jede:n Eigentümer:in im Grundbuch eingetragenen Miteigentumsanteils. Die Höhe des Hausgeldes wird auf der Grundlage des von der Hausverwaltung erstellten Wirtschaftsplanes berechnet. Das Hausgeld ist monatlich zu bezahlen.

Hausmeister:in

Siehe O wie Objektbetreuer:in.

Hausordnung

Die Hausordnung dient allen Mieter:innen der Wohnanlagen. Sie soll durch allgemeine Verhaltensregeln ein angenehmes Wohnen ermöglichen. Rücksichtnahme auf andere und Toleranz für die Mitbewohner:innen sollte jede:r aufbringen. Dadurch wir ein friedliches und gutes Zusammenleben am besten erreicht.

Ein schönes Umfeld, gepflegte Außenanlagen, saubere Treppenhäuser und funktionierende Einrichtungen für den Allgemeingebrauch erhöhen den Wohnwert für alle Mieter:innen. Es lohnt sich daher, nicht nur mit der eigenen Wohnung, sondern auch mit der gesamten Wohnanlage sorgfältig und verantwortungsvoll umzugehen.
Die Hausordnung gilt auch für Familienangehörige und Besucher:innen. Sie ist wesentlicher Bestandteil des Mietvertrages.

Informationen für Mieter:innen | Hausordnung (dawonia.de)

Hausratversicherung

Im Falle von Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm, Hagel oder ein Leitungswasserschaden – die Einrichtung Ihres Zuhauses kann schnell beschädigt oder zerstört werden. Schützen Sie Ihr Hab und Gut und sich selbst vor den finanziellen Folgen eines Schadenfalles. Die Hausratversicherung ersetzt Ihnen Ihren Hausrat, den Sie im Falle des Falles verlieren, zum Neuwert. 

Hausverwaltung

Die Hausverwaltung hat den Auftrag, die Wohnanlage zu verwalten. Die einzelnen Aufgaben ergeben sich aus dem Verwaltungsvertrag, der zwischen Objekteigentümer:in und der Hausverwaltung geschlossen wird. Hierzu zählen u.a.:

  • Regelmäßige Abrechnung in vereinbarten Zeiträumen
  • Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnungen
  • Budget- und Wirtschaftsplanung
  • Prüfung und Optimierung von Energielieferverträgen
  • Betrieb und Kontrolle von Einrichtungen (z.B. Aufzug, Klingelanlage)
Heizen

Ihre Heizkörper sollten idealerweise auf die mittlere Stufe eingestellt sein und nicht mit Möbelstücken verdeckt werden. So erreichen Sie die ideale Zimmertemperatur und die Heizung kann ihre Wärme schnell und effektiv abgeben. Das Badezimmer erreicht mit 21 Grad die richtige Wärme. Im Wohnzimmer und der Küche sind 20 Grad, im Schlafzimmer und Flur sogar 16 Grad ausreichend. Kälter sollte es in Ihren Räumen nicht sein. Kühle Luft bindet weniger Feuchtigkeit als warme. Bei zu viel Feuchtigkeit in kalter Luft kann sich diese an den Wänden niederschlagen und den Schimmelbefall fördern. Sinnvoll ist es, jedes Zimmer mit einem Thermometer auszustatten – so können Sie jederzeit kontrollieren, ob Sie die Räume zu viel oder zu wenig heizen.

Informationen für Mieter:innen | Heizen (dawonia.de)

Informationen für Mieter:innen | Lüften (dawonia.de)

Heizkostenvorauszahlung

Haben sich Ihre Lebensumstände geändert, sei es ein Familienmitglied zieht aus der Wohnung aus oder ein:e neue:r Lebenspartner:in oder Mitbewohner:in zieht ein, ist es sinnvoll über die Vorauszahlung Ihrer Heizkostenvorauszahlung nachzudenken. Besonders wenn Sie anhand der letzten Abrechnung eine Nachzahlung Ihrer Heizkosten hatten, ist es ratsam, die Heizkostenvorauszahlung zu erhöhen. Bei einem Guthaben in Ihrer Abrechnung können Sie auch Ihre Vorauszahlung senken lassen. Sprechen Sie hierzu mit Ihrer/Ihrem Kundenbetreuer:in.

Heizkostenverordnung

Die Bundesregierung hat eine neue Heizkostenverordnung erlassen, die uns verpflichtet, Änderungen in unseren Heizkostenabrechnungen vorzunehmen. Nach Angaben der Bundesregierung will sie damit erreichen, dass Sie als Verbraucher:in von Energie Ihr Verbrauchsverhalten besser einschätzen können und nicht zuletzt Ihren Energieverbrauch verringern. Wir werden Ihnen den monatlichen Verbrauch für Ihre Heizung und den Verbrauch von Warmwasser beides in Kilowattstunden zur Verfügung stellen.
Soweit die Werte vorhanden sind, erhalten Sie dann auch einen Vergleich zum Vormonat sowie zum gleichen Monat des Vorjahres. Zum Beginn wird das eine tabellarische Darstellung sein, die wir im Laufe des Jahres noch deutlich verbessern werden.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Heizungsablesung

Einmal im Jahr werden die Heizungszähler abgelesen. In manchen unserer Gebäude geschieht dies automatisch, in anderen muss eine Messdienst-Firma einen Termin bekannt geben. Die Ablesezeiten werden rechtzeitig im Aushang Ihres Hauses ausgehängt. Haben Sie einen Ablesetermin verpasst, setzen Sie sich mit der Messdienst-Firma bitte direkt in Verbindung und vereinbaren einen neuen Termin. Halten Sie diesen Termin auch nicht ein, kann Ihr Zählerstand nicht abgelesen werden und die Firma muss Ihren Verbrauch schätzen. Zur Vermeidung einer Schätzung können Sie einen letzten dritten Termin vereinbaren, bitte bedenken Sie aber, dass dies dann jedoch kostenpflichtig für Sie ist.
Von der/dem Ableser:in erhalten Sie entweder automatisch oder ggf. auf besonderen Wunsch eine Ablesequittung, aus der Sie die abgelesenen Werte ersehen können. Die Werte auf den elektronischen Heizkostenverteiler sind weitere 12 Monate gespeichert und jederzeit für die/den Mieter:in ersichtlich. 

Hilfe & Soziales

In dem Bereich „Hilfe & Soziales“ in der Mieter-App finden Sie kostenfreie Hilfsangebote, zu Themen wie Gewaltpräventation, Suchthilfe und z.B. Trauerbegleitung. Egal ob Sie selbst, jemand aus Ihrer Familie, dem Bekanntenkreis, ein:e Nachbar:in oder ein:e Kolleg:in betroffen ist. Sie sind nicht alleine! Wir garantieren Ihnen auf unserer Plattform unter „Hilfe & Soziales“ absolute Anonymität.

I
Instandhaltungsrücklage

Instandhaltung, Reparaturen und Modernisierung des Sondereigentums obliegen der/dem jeweiligen Wohnungseigentümer:in. Dieser hat die Kosten selbst zu tragen und ggf. auch entsprechende Handwerker:innen selbst zu beauftragen. Die Instandhaltungsrücklage ist eine Rücklage für die langfristige Erhaltung der Wohnanlage gemäß Wohnungseigentumsgesetz. Die Rücklage wird von den Eigentümer:innen gebildet, um als Gemeinschaft notwendige Instandsetzungen oder Modernisierungen bezahlen zu können. Die Verwaltung dieser Rücklagen obliegt der/dem Verwalter:in.

Instandhaltung

Unter Instandhaltung versteht man Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung des vertragsgemäßen Zustands erforderlich sind.

K
Kabelfernsehen

Ist Ihr Kabelfernsehen ausgefallen, können Sie sich jederzeit an die/den zuständigen Anlagebetreiber:in wenden. Die Telefonnummer Ihres Anbieters finden Sie in den Schaukästen im Treppenhaus Ihres Hauses.

Kaufpreis

Der angebotene Kaufpreis für den Erwerb Ihrer Wohnung ist ein Festpreis und berücksichtigt insbesondere den konkreten Erhaltungsstand Ihrer Wohnung und der Wohnanlage.

Kaution

Bei Anmietung einer Dawonia-Wohnung ist eine Kaution in Höhe von drei Nettogrundmieten zu bezahlen. Die/der Vermieter:in ist dazu verpflichtet, die Kaution bei einer Bank zu einem marktüblichen Zinssatz anzulegen. Wird das Mietverhältnis beendet, kann die/der Mieter:in die Kaution von der/dem Vermieter:in zurückverlangen. Die Wohnung muss hierzu mängelfrei übergeben werden. Die Kaution dient als Sicherheit für die/den Vermieter:in für die Beseitigung von vorhandenen Schäden nach Beendigung des Mietverhältnisses oder zum Ausgleich von Mietrückständen. Die/der Vermieter:in hat das Recht, die Kaution bis zur vollständigen Beseitigung von Mängeln zurückzubehalten. Der/dem Vermieter:in steht ebenfalls eine Prüfungsfrist zu, in der Regel geht man hier von einem Zeitraum zwischen 3 und 6 Monaten aus. Da die/der Vermieter:in nicht zur Ausstellung einer Zwischenabrechnung für die Betriebskosten verpflichtet ist, kann ebenfalls ein Teil der Kaution bis zur vollständigen Abrechnung zurückgehalten werden.

Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner Deutsche Kautionskasse Moneyfix bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit alternativ eine Bürgschaftsurkunde bei der Dawonia als Mietsicherheit zu hinterlegen.

Die Beantragung der Bürgschaftsurkunde erfolgt ganz unkompliziert nach Registrierung über die Dawonia MieterApp auf der Startseite.

Kontaktdaten (ändern)

Wenn Sie Ihre Kontakdaten ändern möchten: Können Sie die Änderung in der Mieter-App unter „Mein Vertrag“ im Bereich „Kontaktdaten ändern“ vornehmen.

Kündigung

Die Kündigung des Mietvertrages muss schriftlich an die/den Vermieter:in erfolgen. Zudem müssen alle Vertragspartner:innen die Kündigung unterschreiben. Beachten Sie: Unabhängig von der im Mietvertrag vorgesehenen Kündigungsfrist muss Ihrer/Ihrem Vermieter:in das Schreiben spätestens am dritten Werktag eines Monats (auch Samstage gelten als Werktage!) vorliegen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Kündigungsfristen Sie einhalten müssen, erkundigen Sie sich bitte vor dem Einreichen der schriftlichen Kündigung bei Ihrer/Ihrem Kundenbetreuer:in.

Kündigungsbestätigung
Nach dem Eingang Ihrer schriftlichen Kündigung erhalten Sie eine Kündigungsbestätigung; hier ist das weitere Vorgehen beschrieben. Unter anderem bitten wir Sie, mit der/dem Hausmeister:in einen Vorabnahmetermin zu vereinbaren. Eine frühzeitige Wohnungsvorabnahme bedeutet für Sie mehr Sicherheit: Sie wissen dann genau welche Arbeiten in Ihrer Wohnung erledigt werden müssen.

Download Kündigung

L
Lastenfreistellung

Wenn ein Grundstück z.B. mit einer Grundschuld belastet ist und verkauft werden soll, so hat die/der Käufer:in selbstverständlich großes Interesse daran, dass ihm die Immobilie ohne diese Grundschuldeintragung überlassen wird. Die/der Verkäufer:in übernimmt somit die Verpflichtung, die Wohnung / das Haus / das Grundstück von den Lasten freizustellen. Dies bedeutet nichts anderes als die Löschung der vorhandenen, eingetragenen Grundschuld.

Legionellen

Alle kochen nur mit Wasser. Wir trinken es, waschen uns damit und brauchen es im Alltag zum Putzen oder Spülen. Daher ist es wichtig, dass das Leitungswasser sauber ist und keine gesundheitsschädlichen Keime oder Bakterien enthält. Gefährliche Legionellen können sich vor allem in warmem, stehendem Wasser vermehren. Im Leitungswasser lässt sich die Legionellen-Konzentration mit einigen einfachen Hinweisen gering halten.

Informationen für Mieter:innen | Wasser (dawonia.de)

Lärm

Wegen Lärm kommt es immer mal wieder zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Nachbar:innen. Grundsätzlich gilt: Jede:r Mieter:in hat ein Recht auf Ruhe.

Allerdings ist es schwer einzugrenzen, was als Lautstärke normal ist, und wo Lärm anfängt.
Als zumutbar gelten zum Beispiel der Lärm von Staubsaugern, der Waschmaschine, Dusch- oder Badegeräusche und normal spielenden Kindern. Auch gegen Musik in Zimmerlautstärke unabhängig von der Tageszeit ist nichts einzuwenden. Entgegen vieler Annahmen ist das Musizieren mit Instrumenten, die gewöhnlich in geschlossenen Räumen gespielt werden, erlaubt.

Sollten Sie sich durch Lärm von Nachbar:innen gestört fühlen, raten wir Ihnen als erstes ein persönliches Gespräch mit Ihrer/Ihrem Nachbar:in zu suchen. Oft finden sich Kompromisse und das Problem löst sich schon auf diesem Wege.

Führt dieser Schritt nicht zur Ruhe, so schildern Sie uns Ihr Anliegen bitte schriftlich. Führen Sie hierzu ein Lärmprotokoll mit Datum, Uhrzeit und Art der Ruhestörung. Bitten Sie eine:n Nachbar:in als Zeug:in hinzu und übergeben das Protokoll Ihrer/Ihrem Vermieter:in.

Auszuschließen sind hierbei Lärmbelästigungen, die zum Beispiel durch Verkehr von einer stark befahrenen Straße oder eine Kneipe in der näheren Umgebung verursacht werden.
 

Informationen für Mieter:innen | Gute Nachbarschaft (dawonia.de)

Lüften

Schimmelpilze sind nicht nur unschön, sondern vor allem äußerst gesundheitsschädlich. Der häufigste Grund für Schimmel in der Wohnung ist zu hohe Luftfeuchtigkeit. Um Schimmel zu vermeiden, sollte regelmäßig gelüftet werden. Doch auch richtiges Lüften will gelernt sein. 

Beim Lüften sollten Sie die Fenster nicht auf die Kippfunktion stellen, sondern mehrmals am Tag stoßlüften. Öffnen Sie alle Fenster für wenige Minuten und stellen Sie die Heizung an kalten Tagen für diese Zeit runter. So ersetzen Sie die alte durch frische Luft und die gesammelte Feuchtigkeit kann entweichen.

Informationen für Mieter:innen | Lüften (dawonia.de)

M
Marktplatz

Sie suchen nach Angeboten rund um das Thema wohnen? In der Kategorie „Mein Marktplatz“ in der Mieter-App werden Sie fündig. Profitieren Sie hierbei von exklusiven Deals, die wir für Sie bereitstellen.

Mietbescheinigung

Bitte setzen Sie sich mit der/dem für Sie zuständigen Kundenbetreuer:in in Verbindung. Nun erfolgt eine Prüfung Ihres Mietverhältnisses und Ihres Mietkontos. Ist alles in Ordnung, erhalten Sie die entsprechende Bescheinigung.

Miete

Die Miete (vgl. § 3.3) ist monatlich im Voraus, spätestens am 3. Werktag eines jeden Monats zu bezahlen.

Für die Rechtzeitigkeit aller Zahlungen der/des Mieter:in, die nicht gemäß § 5.2 per Bankeinzug geleistet werden, kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf die Ankunft des Geldes an. Bei Zahlungen, die gemäß § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB von den Folgen einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzuges gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB befreien, ist die rechtzeitige Absendung ausreichend.
Die/der Mieter:in ist auf Verlangen der/des Vermieter:in verpflichtet, sowohl wiederkehrende als auch einmalige Zahlungen, die das Mietverhältnis betreffen, insbesondere, die Miete gemäß § 3 einschl. etwaiger Mieterhöhungen, den Saldo aus Betriebskostenabrechnungen, geänderte Betriebskostenvorauszahlungen, Schadensersatz, Aufwendungsersatz sowie sonstige Nutzungsentgelte/Nutzungsentschädigungen von einem Konto bei einem Geldinstitut einziehen zu lassen und das dazu erforderliche SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Die/der Mieter:in hat ggf. ein Konto bei einem Geldinstitut anzulegen und für die erforderliche Deckung zu sorgen. Die der/dem Vermieter:in berechneten Kosten nicht eingelöster Lastschriften hat die/der Mieter:in zu tragen, sofern und soweit die/der Mieter:in die Nichteinlösung zu vertreten hat. Die/der Vermieter:in wird einmalige Abbuchungen und geänderte wiederkehrende Abbuchungen rechtzeitig ankündigen. Die/der Mieter:in ist damit einverstanden, dass die neuerliche Abbuchung einer trotz Ankündigung gescheiterten Abbuchung nicht erneut angekündigt werden muss. Die Möglichkeit der/des Kontoinhaber:in zum Widerruf einer Abbuchung nach den Bankvorschriften bleibt hiervon unberührt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Mieter berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat zu widerrufen.

Für den Fall, dass die/der Mieter:in ein SEPA-Lastschriftmandat für ein Bankkonto vorlegt, dessen Kontoinhaber:in die/der Mieter:in nicht ist (bspw. das Konto der Eltern, wenn Mieter:innen ein Auszubildende:r/Student:in etc. ist), verpflichtet sich die/der Mieter:in die von der/dem Vermieter:in erhaltenen Informationen über eine Änderung der laufenden Zahlungen sowie über einmalige Zahlungen der/dem Kontoinhaber:in mitzuteilen.

Für den Fall, dass ein SEPA-Lastschriftmandat im Einzelfall nicht möglich oder unzweckmäßig ist oder widerrufen wird, ist die Miete an die/den Vermieter:in durch Überweisung unter Angabe der Wohnungsnummer auf ein von der/dem Vermieter:in zu benennendes Konto zu bezahlen.

Mieterhöhung – Zustimmung

Wird eine Mieterhöhung nach dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) durchgeführt, muss die/der Mieter:in dieser Mieterhöhung schriftlich zustimmen, § 558 BGB. Erfolgt diese Zustimmung nicht, muss die/der Vermieter:in auf Zustimmung klagen.

Mieterhöhung und Mängel in der Wohnung:
Grundlage für die Mieterhöhung sind unter anderem die Größe der Wohnung, Baualtersklasse des Hauses, Ausstattung und Wohnlage. Mängel an der Wohnung sind also kein Grund, die Zustimmung zur Mieterhöhung zu verweigern. Bei Mängeln an der Mietsache wenden Sie sich bitte an Ihre:n Kundenbetreuer:in.

Mieter:innen-Konto

Den aktuellen Stand Ihres Mieter:innen-Kontos können Sie in der Mieter-App unter „Mein Vertrag“ im Bereich „Meine Mietverträge“ einsehen.

Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung können Sie in Ihrer Mieter-App unter „Meine Services“ - „Mietschuldenfreiheit“ beantragen.

Mietvertrag

Tod eine:r Vertragspartner:in:
Der Verlust eines geliebten Menschen tut uns leid. Danke, dass Sie auch in dieser schwierigen Situation an uns denken. Bitte senden Sie uns eine Kopie der Sterbeurkunde.
Sollten Sie als Erb:in die Wohnung kündigen wollen, so benötigen wir einen schriftlichen Nachweis, dass Sie die/der rechtmäßige Erb:in sind. Die Wohnungskündigung benötigen wir schriftlich, mit Angabe Ihrer Adresse, Telefonnummer und Wohnanschrift. Sie erhalten von uns die Kündigungsbestätigung postalisch zugestellt.

Aufnahme einer weiteren Person in den Mietvertrag:
Bitte senden Sie Ihr Anliegen schriftlich an uns und schicken Sie dies mit den erforderlichen Unterlagen. Neben dem schriftlichen Antrag benötigen wir einige Angaben und Unterlagen der Person, die in den Mietvertrag mit aufgenommen werden soll:

  • die Kopien der letzten drei Verdienstnachweise
  • unsere ausgefüllte sowie unterschriebene Mieterselbstauskunft

Auszug eines Vertragspartners:
Die Entlassung eine:r Vertragspartner:in aus dem Mietvertrag ist nur mit Zustimmung der/des Vermieter:in möglich. Wir benötigen folgende Unterlagen von Ihnen, um die Angelegenheit zu prüfen:
1. Reichen Sie bitte die letzten drei Verdienstnachweise von der/dem verbleibenden Vertragspartner:in ein.
2. Verzichtserklärung der/des ausziehenden Vertragspartner:in
Die Verzichtserklärung muss von beiden Vertragspartner:innen unterschrieben werden.
3. Einverständniserklärung zur Einholung einer Schufa-Auskunft
Hierzu reichen Sie bitte unsere ausgefüllte sowie unterschriebene Mieterselbstauskunft ein.
Sobald alle notwendigen Informationen und die benötigten Unterlagen vorliegen, prüfen wir den Sachverhalt. Fällt diese Prüfung positiv aus, schließen wir mit der/dem verbleibenden Vertragspartner:in einen Nachtrag zum Mietvertrag. Dieser Nachtrag gilt als Änderung zu dem ursprünglich geschlossenen Mietvertrag. Alle weiteren Bestimmungen des bisherigen Mietvertrages bleiben weiterhin bestehen.

Mitbewohner:in (-aufnahme)

Wenn Sie eine:n Mitbewohner:in aufnehmen möchten, können Sie dies in der Mieter-App unter „Mein Vertrag“ im Bereich „Mit-/Bewohner:in“ hinzufügen tun.

Miteigentumsanteil

Die Berechnung des Miteigentums auf die jeweiligen Eigentümer:innen erfolgt anteilsmäßig auf Grundlage der Größe des alleinigen Eigentums (Sondereigentums). Wie viel Prozent an Miteigentum auf die einzelnen Wohnungen entfällt, ist aus der notariell beglaubigten Teilungserklärung der Wohnanlage ersichtlich. Der Miteigentumsanteil dient auch zur gerechten Verteilung von Umlagen.

My Dawonia Mieter-App

Immer für Sie da und jederzeit verfügbar: „My Dawonia“ haben wir speziell für Sie als Mieter:in der Dawonia entwickelt. Die App ermöglicht Ihnen einen schnellen und unkomplizierteren Zugriff auf Ihre persönlichen Daten als Mieter:in, bietet aber auch viele weitere Vorteile. Mit unserer neuen Mieter-App stehen Ihnen unsere Services nun rund um die Uhr auch digital zur Verfügung – egal ob über Ihr Smartphone (Apple und Android) oder als Web-App über Ihren Internet-Browser.

Müll

Altpapier, Verpackungen, Glas – Müll besteht zum Teil aus wertvollen Rohstoffen, die wiederverwendet werden können. Die richtige Trennung spart bares Geld. Eine falsche Entsorgung hingegen kann zu erhöhten Gebühren führen. Teuer für alle wird es auch, wenn Müll achtlos in die Gegend geworfen wird, statt ihn ordnungsgemäß zu entsorgen.

Für die Mülltrennung gibt es farblich unterschiedlich gekennzeichnete Behälter. Verpackungen mit dem Grünen Punkt aus Metall, Kunst- oder Verbundstoff gehören in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack. Als sogenannte Leichtverpackung zählen beispielsweise Aluschalen, Tuben, leere Joghurtbecher, Saftkartons und Konservendosen.
Müll aus organischen Bestandteilen wie Obstreste, Kaffeefilter, Teebeutel, Laub, Fischgräten oder Eierschalen können in der braunen Biotonne oder auf dem Komposthaufen entsorgt werden.

Ist beides nicht vorhanden, gehören alle organischen Abfälle in die graue Restmülltonne. Dorthin kommt auch übriger Abfall, der nicht verwertet werden kann. Dazu zählen beispielsweise Haarbürsten, Einwegrasierer, Kerzen, Kugelschreiber oder Aktenordner.
In die Blaue Papiertonne kommen Geschenkpapier, Eierkartons, Taschentücher oder Zeitungen.

Verpackungen aus Glas entsorgen Haushalte in Glascontainern – getrennt nach Weiß-, Braun- und Grünglas.

Putzmittel, Batterien oder Thermometer gelten als Sondermüll. Sie können beim Schadstoffmobil, Sperrmüll und Wertstoff- beziehungsweise Recyclinghof abgegeben werden.

Bitte beachten Sie, dass es regional Unterschiede zwischen den lokalen Sammelsystemen gibt. Auskunft zur richtigen Entsorgung von Elektro- und Elektronikschrott erhalten Sie bei der zuständigen Abfallberatung jeder Kommune.

Informationen für Mieter:innen | Müll (dawonia.de)
Informationen für Mieter:innen | Sperrmüll (dawonia.de)

N
Nachbarschaft

Gegenseitige Rücksichtnahme in Hausgemeinschaften ist besonders wichtig.

Wenn Sie folgende Regeln beachten, werden Sie besser mit Ihren Nachbar:innen auskommen und dadurch Ihre eigene Wohnqualität verbessern. Wenn Sie eine Party veranstalten, so teilen Sie dies Ihren Nachbar:innen im Voraus mit. Damit lassen sich Verärgerungen vorbeugen. Respektieren Sie die Wohnbedürfnisse Ihrer Nachbarn und Nachbarinnen und bieten Sie beispielsweise älteren Mitbewohner:innen Hilfe an.

Wenn Sie sich von einem Ihrer Nachbar:innen, beispielsweise wegen regelmäßigem Lärm, gestört fühlen, empfehlen wir Ihnen zuerst das persönliche Gespräch zu suchen (mit Ihrem Nachbarn.) Sprechen Sie sie direkt an und teilen Sie ihnen mit, dass Sie sich gestört fühlen. 
In vielen Fällen kann schon solch ein Gespräch Abhilfe schaffen, denn oft ist den Lärmverursacher:innen nicht bewusst, dass sich andere gestört fühlen.

Den Konflikt untereinander zu lösen ist unserer Erfahrung nach die beste Basis für ein friedliches Miteinander. Zeigen sich die Störverursacher:innen uneinsichtig, haben Sie die Möglichkeit uns die Störung durch ein detailliertes Protokoll mitzuteilen. Nur so können wir uns mit Ihrem Problem intensiv befassen.

Übermäßiger Lärm sollte zu jeder Tages- und Nachtzeit vermieden werden. Darüber hinaus sind in der Hausordnung bestimmte Ruhezeiten vorgegeben. In diesen Zeiten soll besondere Rücksichtnahme herrschen, z.B. Musik in Zimmerlautstärke, keine handwerklichen Arbeiten, die mit Lärm verbunden sind, usw.

Informationen für Mieter:innen | Gute Nachbarschaft (dawonia.de)

Nachmieter:in

Sie möchten eine:n Nachmieter:in für Ihren gekündigten Mietvertrag stellen? Unter „Mein Vertrag“ in der Mieter-App finden Sie „Kündigung einreichen“. Bitte laden Sie das PDF herunter und geben es an die/den potentiellen Nachmieter:in weiter, der dieses ausfüllen und an uns zurück senden muss.

Namensänderung

Sie möchten eine Namendsänderung vornehmen? Dies können Sie unter „Mein Vertrag“ in der Mieter-App unter „Name ändern“ vornehmen.

Nebenkosten

Die/der Eigentümer:in einer Wohnung hat auch diejenigen Nebenkosten zu tragen, die nach der gesetzlichen Regelung nicht auf die/den Mieter:in umgelegt werden können.

Notar:in

Die Haupttätigkeit einer/eines Notar:in ist das Beurkunden von Rechtsgeschäften. Dabei ist er zur Unparteilichkeit verpflichtet.

Notardatenblatt

Das Notardatenblatt dient dazu, Ihre Daten aufzunehmen, und wird dann von Ihnen unterzeichnet, um einen personalisierten Kaufvertragsentwurf bei der/dem Nota:in erstellen zu lassen.

Notargebühren

Die Notargebühren für den Erwerb der zu verkaufenden Wohnung trägt die/der Erwerber:in. Die Kosten für eine eventuelle Lastenfreistellung (z. B. einer eingetragenen Grundschuld) trägt die/der Verkäufer:in. Die Höhe der Notargebühren richtet sich nach dem Geschäftswert (= Kaufpreis) und der Art der Tätigkeit.

Notdienst

Sie sind Mieter:in und möchten einen Notfall melden? Ein Notfall liegt dann vor, wenn von einer technischen Störung eine Gefahr für Menschen oder Gebäude ausgeht.
Bei technischen Störungen verständigen Sie bitte unser Reparaturmanagement:
Firma B&O, T +49 89 121 927 100

B&O ist 365 Tage im Jahr, 7 Tage die Woche für Sie erreichbar.

Notfallnummern

Telefon 112 (Rettungsdienst und Feuerwehr) bei lebensbedrohlichen Situationen wie Herzinfarkt, Schlaganfall etc.

Telefon 110 (Polizei) wenn bei Ihnen eingebrochen wurde oder Sie sich aktiv bedroht fühlen.

P
Parabolspiegel (Sat-Antenne)

Grundsätzlich gilt, dass die/der Mieter eigenmächtig keine Parabolantenne installieren oder an der Fassade des Mietobjekts montieren darf. Es bedarf hierzu grundsätzlich der Genehmigung von der/dem Vermieter:in.
Ausländische Mieter:innen können die Erlaubnis zur Installation einer Parabolantenne beanspruchen, wenn sie über das Breitbandkabelnetz keine Programme ihres Heimatlandes erhalten können.
Der BGH hat klargestellt, dass auch der ausländische Mieter:innen nur einen Anspruch auf eine Grundversorgung hat, so dass er sich nicht darauf berufen kann, über die Parabolantenne mehr Programme als über das Kabelnetz empfangen zu können, sofern über das Kabel – ggf. durch Nachrüstung – die Grundversorgung gewährleistet ist.
Die neuere Rechtssprechung stellt stärker auf die Staatsangehörigkeit als auf die kulturelle Verbundenheit mit dem Sendeland ab. Ein ehemals ausländische:r Mieter:in kann sich nach seiner Einbürgerung nicht auf die Rechtssprechung des BVerfG berufen, wonach über das bestehende Kabelnetz hinaus ein Anspruch auf Anbringung einer Parabolantenne zur Information mit heimatsprachlichen Sendungen besteht. (LG Berlin GE 2004, 181)
Kein Vorrang mehr für Informationsinteressen von der/dem Mieter:in vor den Eigentumsinteressen von der/dem Vermieter:in. Das Gleichbehandlungsgebot gilt nur im Rahmen des §§ 226, 242 BGB (Schikaneverbot, Treu und Glauben). Die Gerichte dürfen von der/dem Vermieter:in einen Prozessvortrag fordern, weshalb er anderen Mieter:innen die Erlaubnis erteilt, dem eine:n Mieter:in jedoch nicht, ohne dass hierdurch das Eigentumsgrundrecht von der/dem Vermieter:in verletzt wird. (BVerfG-Beschl. der 1. Kammer des 1. Senats v. 27.10.2006 – NMZ 2007 125)
Parabolantennen bei Vergleichsobjekten in der Nachbarschaft: die/der Mieter:in kann sich nicht darauf berufen, dass Bewohner:innen anderer Häuser in der Nachbarschaft, die nicht im Eigentum von der/dem Vermieter:in stehen, Parabolantennen installiert haben. Bei der Interessenabwägung kommt es auf an Häusern in der Nachbarschaft angebrachten Parabolantennen nicht an. Dies gilt auch dann, wenn andere Mieter:innen solche Antennen bereits deutlich sichtbar angebracht haben. Es besteht keine Pflicht von der/dem Vermieter:in zur Gleichbehandlung; jedoch ist ein willkürliches Vorgehen unzulässig. (BGH v. 17.4.2007 – WuM 2007, 380 = ZMR 2007, 676)
Ändern sich die technischen Verhältnisse derart, dass die/der Mieter:in seinen Informationsbedarf ausreichend durch vermieter:in-seits gestellte Anlagen decken kann (z. B. nach Verkabelung), so stellt sich die Frage nach einem Rückbauanspruch des Vermieters.
Nachdem die Rechtssprechung das Aufstellen einer mobilen Parabolantenne zunächst zum vertragsgemäßen Gebrauch zählte, sind später strengere Anforderungen gestellt worden. Selbst wenn keine Substanzschäden am Gebäude zu befürchten waren, wurde auf die optische Beeinträchtigung abgestellt. In einer neuen Entscheidung hat der BGH diese Rechtssprechung gebilligt, jedoch eine Klausel, nach der der/dem Mieter:in (generell) untersagt worden war, außerhalb der Wohnung eine Parabolantenne anzubringen, als unzulässig verworfen. Vom Mietgebrauch sei gedeckt, eine Parabolantenne auf dem Balkon aufzustellen, wenn weder eine Substanzverletzung noch eine nennenswerte optische Beeinträchtigung vorliege, was konkret festgestellt werden müsse. (BGH-Urteil vom 16.5.2007 – NZM 2007).
Optische Beeinträchtigung: diese Gründe liegen darin, dass zum einen das Wohngebäude durch die am Balkongeländerangebrachten Parabolantennen optisch und ästhetisch erheblich beeinträchtigen wird.

Parkplatz

Sie suchen einen Stellplatz oder eine Garage? In unseren Mietangeboten können Sie unter Nutzung auch nach Parkplatz filtern.
Sie können auch direkt auf dieser Seite nach einem geeigneten Parkplatz suchen.

Sie möchten Ihren Stellplatz kündigen? Die Kündigungsfrist ist in Ihrem Mietvertrag vereinbart und muss schriftlich erfolgen. Der Eingang der Kündigung bei uns ist entscheidend und muss bis zum dritten Werktag eines Monats erfolgen.

Pinnwand

Über die „Pinnwand“ im Bereich „Mein Haus“ in der Mieter-App finden Sie alle aktuellen Neuigkeiten rund um die Dawonia und auch Ihre Wohnanlage. 

R
Rauchen

Das Rauchen im öffentlichen Bereich (Treppenhaus, Flure, Eingangszone, Tiefgarage usw.) in Wohnhäusern ist nicht gestattet.

Informationen für Mieter:innen | Brandschutz (dawonia.de)

Rauchmelder

Hier finden Sie die Bedienungsanleitung zum Rauchmelder RM 680110 mit den Betriebs- und Warnsignalen im Überblick, Erläuterungen, Sicherheitshinweisen, technischen Daten und Tipps zum Verhalten im Brandfall.

DA-Mieterinformationen_Rauchmelder.pdf (dawonia.de)

Reparatur

Einen Schadensfall oder eine technische Störung sollte man dem/der Vermieter:in unbedingt unverzüglich melden, damit er schnellstmöglich die entsprechenden Maßnahmen für die Reparatur oder Beseitigung des Schadens einleiten kann.

Die B&O Gruppe ist Ihr Ansprechpartner für das Reparaturmanagement aller Immobilien der Dawonia.

Ist in ihrer Wohnung ein Schaden aufgetreten? Dann wenden Sie sich bitte zur Reparaturmeldung an die folgende B&O-Servicenummer: T +49 89 121 927 100.

B&O ist 365 Tage im Jahr, 7 Tage die Woche für Sie erreichbar.

Bei Fragen zu Ihrem Mietvertrag kontaktieren Sie hingegen bitte das Dawonia-Kundenserviceteam.

Informationen für Mieter:innen | Reparatur (dawonia.de)

Ruhezeiten

Damit sich niemand gestört fühlt, ist es wichtig, sich an die Ruhezeiten im Mietvertrag oder in der Hausordnung zu halten. In Sinne einer einvernehmlichen Nachbarschaft ist Lärm generell zu vermeiden.

Folgende Ruhezeiten sind zu beachten (sofern die entsprechende kommunale Lärmschutzordnung keine anderen Ruhezeiten vorsieht):
Nachtruhe:   22:00 – 06:00 Uhr
Mittagsruhe: 13:00 – 15:00 Uhr
Sonn- und Feiertag: Ganztägig
Innerhalb dieser Zeiten sind Geräusche auf Zimmerlautstärke zu reduzieren.
Das Spielen von Instrumenten ist auf eine Dauer von max. 2 Stunden täglich zu beschränken und darf nur innerhalb folgender Zeiträume ausgeübt werden: 09:00 – 13:00 Uhr und 15:00 – 20:00 Uhr.

S
Schaden

Einen Schadensfall oder eine technische Störung sollte man dem/der Vermieter:in unbedingt unverzüglich melden, damit er schnellstmöglich die entsprechenden Maßnahmen für die Reparatur oder Beseitigung des Schadens einleiten kann.

Die B&O Gruppe ist Ihr Ansprechpartner für das Reparaturmanagement aller Immobilien der Dawonia.

Ist in ihrer Wohnung ein Schaden aufgetreten? Dann wenden Sie sich bitte zur Reparaturmeldung an die folgende B&O-Servicenummer: T +49 89 121 927 100.

B&O ist 365 Tage im Jahr, 7 Tage die Woche für Sie erreichbar.

Sie können diesen auch über die My Dawonia Mieter-App unter „Meine Reparaturen“ - „Schaden melden“ an uns weitergeben.

Bei Fragen zu Ihrem Mietvertrag kontaktieren Sie hingegen bitte das Dawonia-Kundenserviceteam.

Informationen für Mieter:innen | Reparatur (dawonia.de)

Schimmel

Gerade im Herbst und Winter können aufgrund der feucht-kühlen Witterung schneller Schimmelpilze in der Wohnung entstehen. In den vergangenen Jahren hat der Schimmelbefall laut dem Berufsverband Deutscher Baubiologen VDB stark zugenommen. Ein Hauptgrund für Schimmel in Wohnräumen ist die erhöhte Feuchtigkeit. Dies entsteht zum Beispiel, wenn Neubauten zu schnell bezogen werden und die Neubaufeuchte noch nicht ausreichend abziehen konnte. Auch bauliche Mängel wie ein undichtes Dach oder Risse im Mauerwerk und Fehler in der Gebäudekonstruktion sind häufig die Ursache dafür, dass Feuchtigkeit in die Wände dringt und Schimmel entsteht.

Aber nicht nur Fehler am Gebäude, auch der Mensch selber kann im Zweifelsfall Schuld an einer Schimmelpilzbildung tragen. In einem Vierpersonenhaushalt entstehen täglich rund zwölf Liter Feuchtigkeit in Form von Wasserdampf. Feuchtquellen sind unter anderem Kochen, Duschen, Waschen und Zimmerpflanzen. Sie sollten daher keine dampfundurchlässigen Tapeten und Wandfarben verwenden und darauf achten, dass Sie richtig lüften und heizen.

Informationen für Mieter:innen | Lüften (dawonia.de)

Informationen für Mieter:innen | Heizen (dawonia.de)

Schlüsselverlust

Sie haben Ihren Schlüssel verloren? Unter „Meine Services“ - „Schlüssel“ können Sie in der Mieter-App einen Neuen bestellen.

Schönheitsreparaturen

Es handelt sich hierbei um oberflächliche, malermäßige Renovierungsarbeiten, mit denen sich die normalen Gebrauchs- und Abnutzungsspuren entfernen lassen.

Sondereigentum

Wie bereits erklärt, teilt sich das „Wohneigentum“ auf in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum, wobei das Sondereigentum grundsätzlich immer der/dem Eigentümer:in zur alleinigen Nutzung zusteht. Hierzu zählen die Räume, die eine in sich geschlossene Wohnung bilden.

Sperrmüll

Viele kennen das Problem: Jemand stellt draußen ein altes Tischchen ab – in der Hoffnung, dass es einen neuen Besitzer findet. Zwei Tage später steht es da immer noch verdreckt herum und dazu hat sich ein ganzer Haufen Sperrmüll angesammelt. Wer will in so einer Umgebung leben? Zum Glück können Sie Ihren Sperrmüll an allen Wertstoffhöfen abgeben und dies oft gebührenfrei oder Sie beauftragen den Sperrmüllabholdienst, um den Sperrmüll zu entsorgen.

Informationen für Mieter:innen | Sperrmüll (dawonia.de)

Informationen für Mieter:innen | Müll (dawonia.de)

Steuerbescheinigung

Eine (Kautions-)Steuerbescheinigung können Sie in Ihrer Mieter-App unter „Meine Services“ - „Steuer/Kaution“ anfordern.

Stromablesung

Die Stromzähler befinden sich in der Regel im Keller unserer Gebäude und können entweder zusammen mit der/dem Hausmeister:in oder selbstständig von der/dem Mieter:in abgelesen werden. Ihre Stromzählernummer finden Sie im Wohnungsübergabeprotokoll, welches Sie bei Einzug erhalten haben. Diese Nummer finden Sie auch auf den Stromzählern wieder, um zu wissen, welcher Stromzähler zu Ihrer Wohnung gehört.

T
Technische:r Objektbetreuer:in

Ihr:e Technische:r Objektbetreuer:in ist die/der richtige Ansprechpartner:in, wenn es um die Pflege Ihrer Wohnanlage, den Garten und die Sauberkeit geht. Die jeweilige Telefonnummer finden Sie in den Schaukästen in Ihrem Treppenhaus.

Teilungserklärung

Die Teilungserklärung und die Aufteilungspläne enthalten die Aufteilung der Wohnanlage. In dieser Erklärung ist festgelegt, welche Räume zu den einzelnen Wohneinheiten gehören und wie hoch die Mieteigentumsanteile jeder Wohnung sind. Auch diverse verwaltungstechnische Punkte, die speziell für diese Wohnanlage gelten, werden üblicherweise in der Teilungserklärung festgehalten. Die Teilungserklärung muss immer im Grundbuch eingetragen werden und das Wohnungsgrundbuch muss gebildet werden.

Tierhaltung

Das Halten von Haustieren bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung. Kampfhunde sind generell untersagt. Keiner Zustimmung bedarf die Haltung von Kleintieren (wie z. B. Ziervögel oder Zierfische) in üblichen Umfang. Die Zustimmung kann aus wichtigem Grund auch widerrufen werden. (z. B. bei unzumutbaren Störungen oder Belästigung anderer Personen oder unsachgemäßem Gebrauch der Mietsache).

In der Kategorie „Meine Services“ unter „Tierhaltung“ in der Mieter-App werden Sie hierzu ebenfals fündig.

Tilgung

Dies bedeutet nichts anderes als die Rückzahlung von Schulden. Geringe Tilgungen bewirken eine höhere Zinsbelastung und eine längere Kreditlaufzeit. Somit sollte die Höhe der Tilgung mit Ihrer finanzierenden Bank festgelegt werden.

Treppenhaus

Treppenhäuser sind der erste Flucht- bzw. Rettungsweg in einem Mehrfamilienhaus! Bei einem Brandfall wird die Feuerwehr diesen Fluchtweg rauchfrei machen und dann die Bewohner:innen aus dem Gebäude führen. Jedes Hindernis, das zu überwinden ist, kostet Zeit und bringt Sie als Bewohner:in in Gefahr. Nehmen Sie Ihre eigene Sicherheit ernst und halten Sie das Treppenhaus in Ordnung!

Informationen für Mieter:innen | Treppenhaus (dawonia.de)

U
Umzug

Sie ziehen um? Damit Sie bei Ihrer Planung nichts vergessen, haben wir für Sie die wichtigsten Punkte für einen reibungslosen Ablauf zusammengestellt.

Wohnung kündigen:
1. Vorabnahmetermin mit der/dem Hausmeister:in vereinbaren
2. Renovierungsarbeiten mit der/dem Vermieter:in besprechen
3. Übernahme von Einbauten mit der/dem Nachmieter:in besprechen
4. Übergabetermine mit der/dem Vermieter:in vereinbaren
5. Kautionsrückgabe mit der/dem Vermieter:in klären

Vorbereitung für den Umzug:
1. Genauen Umzugstermin festlegen
2. Renovierungsarbeiten für die neue Wohnung einplanen
3. Umzugskartons besorgen
4. Zeitungspapier zum Einpacken sammeln
5. Entrümpeln
6. Umzugstransporter mieten
7. Freunde als Umzugshelfer gewinnen
8. Parkplatz für den Umzugstag reservieren
9. Verpflegung für den Umzugstag organisieren
10. Wertgegenstände gesondert verpacken und bei Bekannten unterstellen
11. Kühlschrank und Gefrierschrank ausräumen und abtauen
12. Telefon- und Internetanschluss ummelden
13. Hausratversicherung kündigen/ändern
14. Nachsendeantrag bei der Post stellen

Am Tag des Umzuges:
1. Fußböden mit Abdeckmaterial schützen
2. Wasser aus der Waschmaschine ablassen
3. Gas- und Wasserhähne in alter Wohnung abstellen
4. Fenster schließen
5. Briefkasten leeren
6. Keller, Kammer und Dachboden noch einmal überprüfen
7. Namensschilder von Klingel und Briefkasten entfernen
8. Zählerstände von Wasser, Strom und Gas notieren

In der neuen Wohnung:
1. Die neue Wohnung von der/dem Vermieter:in übernehmen
2. Auto ummelden
3. Versorger Strom, Wasser, Gas ummelden

Informationen für Mieter:innen | Einzug (dawonia.de)

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Diese Bescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt, nachdem Sie die Grunderwerbsteuer bezahlt haben. Erst nach Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung wird die Auflassung und damit der Eigentumsübergang auf die/den Erwerber:in im Grundbuch eingetragen.

Untervermietung

Sie sind verpflichtet Ihrer/Ihrem Vermieter:in umgehend zu informieren, sobald eine weitere Person bei Ihnen einzieht oder sich längerfristig bei Ihnen aufhält.
Bevor Ihrem Wunsch stattgegeben werden kann, prüfen wir folgende Punkte:
1. Es darf keine vollständige Untervermietung der Wohnung vorliegen.
2. Die Wohnung sollte angemessenen Wohnraum für die Anzahl der Bewohner:innen bereitstellen.
3. Die/der Untermieter:in wird überprüft.

Wir erstellen dann einen Nachtrag zum bestehenden Mietvertrag. Folgende Daten von der/dem Untermieter:in müssen uns gemeldet werden:

  • Vor- und Zuname sowie Geburtsdatum
  • bisherige Anschrift
  • Grund der Untervermietung sowie
  • voraussichtliche Dauer der Untervermietung

Bitte beachten Sie: Die Genehmigung zur Untervermietung kann unter bestimmten Voraussetzungen von der/dem Vermieter:in widerrufen werden.
Bitte informieren Sie uns schriftlich über den Auszug von Ihrer/Ihrem Untermieter:in.

Es wird kein Untermietzuschlag erhoben.

In der Kategorie „Meine Services“ unter „Untervermietung“ in der Mieter-App werden Sie hierzu ebenfals fündig.

Urlaub

Endlich Urlaubszeit! Doch bevor Sie in Ihre wohlverdienten Ferien starten, sollten Sie einige Vorkehrungen treffen, um sich gegen Einbruch und andere Schäden in Ihrer Wohnung zu schützen.

Wenn Sie die Möglichkeit haben, hinterlegen Sie bei einem/einer Nachbar:in oder Bekannt:in Ihre Kontaktdaten während des Urlaubes. So kann man Sie in Notfällen – wie einem Rohrbruch – erreichen. Auch ist es gut, einen Wohnungsschlüssel bei einer Vertrauensperson zu lassen. Er kann Ihre Blumen in der Wohnung pflegen und Ihre Post holen. Ihr Briefkasten sollte während Ihres Urlaubes nicht überquellen. Bestellen Sie gegebenenfalls Zeitungsabonnements ab.
Begleichen Sie offene Rechnungen vor Ihrer Abreise. Bei Zahlungen für Miete oder Strom empfehlen wir einen Dauerauftrag.
Schließen Sie alle Fenster und Ihre Eingangstür. Sonst würde im Ernstfall eine Hausratversicherung einen Schaden nicht bezahlen. Hinterlassen Sie keine Nachricht auf Ihrem Anrufbeantworter, die auf Ihre Abwesenheit schließen lässt – dies könnte Einbrecher:innen anlocken.
Um einer Blitzschlaggefahr vorzubeugen, sollte bei allen Geräten der Stecker gezogen werden und kein Gerät auf Stand-by laufen. Achten Sie aber auf den Hauptstromschalter – dieser sollte angeschaltet bleiben. Sonst sind Ihre Kühlgeräte ausgeschaltet.
Damit Sie keine bösen Überraschungen oder Gerüche bei der Heimkehr erwarten, leeren Sie Ihre Müllbehälter vor jedem Urlaub. Verderbliche Lebensmittel wie Obst oder Gemüse sollten Sie vor der Abreise verschenken oder entsorgen.

Informationen für Mieter:innen | Urlaub (dawonia.de)

V
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Die Gesellschaften der Dawonia sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

Verkehrswert

Der Verkehrswert bzw. Marktwert einer Immobilie entspricht grundsätzlich dem Preis, der zu einem bestimmten Zeitpunkt im Fall der Veräußerung der Immobilie im gewöhnlichen Geschäftsverkehr am Grundstücksmarkt voraussichtlich erzielt werden könnte; dabei sind die rechtlichen Gegebenheiten (z. B. Dienstbarkeiten oder sonstige Belastungen der Immobilie), die tatsächlichen Eigenschaften, die sonstige Beschaffenheit und die Lage der Immobilie zu berücksichtigen. Persönliche und ungewöhnliche Verhältnisse, die das Marktgeschehen beeinflussen könnten, bleiben dabei hingegen außer Betracht. Dies ergibt sich aus der Definition des Begriffs Verkehrswert nach § 194 BauGB. Der Verkehrswert wird gemäß der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) mit Hilfe des Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahrens oder mehrerer dieser Verfahren ermittelt.

Versicherung

Das Gros der Deutschen hat ihre Haushaltsgegenstände gegen Schäden wie Feuer, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Explosion, Sturm oder Leitungswasserschäden versichert. Zum Hausrat gehört, was im Haushalt gebraucht wird oder der Einrichtung dient. Haben ihre privaten Schätze einen Wert von circa 20.000 Euro, rät die Verbraucherzentrale über einen Vertragsabschluss nachzudenken.

Im Schadensfall ersetzt die Versicherung den Schaden nur bis zur Höhe der Versicherungssumme. Deshalb ist es wichtig, nicht unterversichert zu sein. Am einfachsten wird die richtige Versicherungssumme mit der Pauschalmethode ermittelt. Je nach Versicherer werden pauschal 500 bis 700 Euro je Quadratmeter angesetzt. In der Regel beruft sich die Versicherung bei dieser Mindestversicherungssumme im Ernstfall nicht auf Unterversicherung. Bei 70 Quadratmetern Wohnfläche bedeutet dies eine Versicherungssumme zwischen 35.000 und 49.000 Euro. Wenn die Wohnung zwar klein ist, darin aber viele hochwertige Gegenstände stehen, kann die Pauschalmethode zu einem falschen Bild führen. Die andere Möglichkeit ist, den Wert des eigenen Hausrats zu schätzen. Dazu wird eine Inventarliste mit den heutigen Neupreisen sämtlicher Haushaltsgegenstände erstellt.

Tipp: Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) stellt auf seiner Homepage eine Wertermittlungstabelle für den Hausratneuwert zur Verfügung:
www.bdv.wirsindverbraucherschutz.de/hausratsversicherung
Die Verbraucherzentrale Bayern berät Sie unter anderem in Versicherungsfragen.

Vertragspartner:innen/weitere Vertragspartner:innen

In einem Mietverhältnis gibt es unterschiedliche Vertragspartner:innen. Vermieter:in, Hauptmieter:in (siehe Hauptmieter:in), Bürgen, etc.

Verwaltungsbeirat

Der Verwaltungsbeirat besteht aus Eigentümer:innen einer Wohnanlage, und zwar üblicherweise aus einer/einem Vorsitzenden und zwei Beisitzer:innen. Der Beirat wird von den Wohnungseigentümer:innen gewählt. Aufgaben des Beirates sind u. a. die Unterstützung von der/dem Verwalter:in oder die Rechnungsprüfung.

Vorkaufsrecht durch die/den Mieter:in

Wenn eine Wohnanlage in Wohneigentum umgewandelt wurde, haben die Mieter:innen der jeweiligen Wohnung ein gesetzliches Vorkaufrecht nach § 577 BGB an ihrer Wohnung. Das Vorkaufsrecht kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn bereits ein Kaufvertrag zwischen der/dem Verkäufer:in und einer/einem Kapitalanleger:in beurkundet wurde. Allerding ist die/der Mieter:in dann verpflichtet, den im Notarvertrag genannten Kaufpreis zu bezahlen. Bei Interesse am Erwerb Ihrer derzeitigen sollten Sie daher bereits im Vorfeld von dem zeitlich begrenzten Angebot eines Erwerbs zum Vorzugspreis Gebrauch machen.

Vorkaufsrecht durch die Stadt bzw. Gemeinde

Unter bestimmten Bedingungen kann auch die Stadt bzw. Gemeinde, in der die Wohnung liegt, ein Vorkaufsrecht zustehen.

Vorzugspreis für Mieter:innen

Für eine begrenzte Zeit bieten wir unseren Mieter:innen den Erwerb Ihrer Wohnung zu einem Vorzugspreis an, der sich aus dem jeweils übersandten Angebot ergibt. Auch für einen Erwerb durch Familienangehörige der Mieter:innen gilt dieser Vorzugspreis.

W
Wasserverbrauch

Der tägliche Wasserverbrauch in Deutschland liegt pro Kopf zwischen 127 bis 190 Liter Trinkwasser. Ein Ein-Personenhaushalt könnte den Wasserverbrauch pro Tag auf 80 Liter senken.

Tipps zum Wassersparen:
Die Geschirrspülmaschine ist besser als von Hand waschen: Für zwölf Gedecke braucht eine moderne Maschine 12 bis 14  Liter – im Waschbecken sind 50 Liter erforderlich.
Wasch- und Spülmaschine nie mit halber Ladung laufen lassen: Zwei halbvolle Maschinen im Spargang verbrauchen mehr Wasser als eine volle Ladung. Die Waschtrommel ist gefüllt, wenn noch eine Faust darin Platz hat.
Beim Neukauf einer Geschirrspülmaschine neben Preis und Qualität unbedingt auf den Verbrauch achten. Während ein altes Gerät für 12 Gedecke circa 53 Liter je Ladung benötigt, sind es bei einem neuen 12 bis 14 Liter.
Neue Waschmaschinen helfen beim Sparen. Alte Geräte brauchen circa 135 Liter Wasser bei fünf Kilogramm Füllmenge. Neue Maschinen kommen mit 34 bis 49 Liter aus.
Kombigeräte benötigen mehr Wasser: Für den Kondenstrockner fallen zusätzlich 25 bis 85 Liter Wasser an.
Duschen statt baden – verbraucht nur ein Drittel Wasser: Bei täglich einmal duschen statt baden werden 180 Euro pro Jahr/Person gespart. Kurz duschen: Nass machen, Hahn abdrehen, einseifen und dann abduschen. Halbiert den Verbrauch noch einmal.
Benutzen Sie beim Zähne putzen einen Becher, statt den Wasserhahn laufen zu lassen.
Spülstopp-Taste für fünf Euro nachrüsten: Das senkt den Verbrauch um bis zu 50 Prozent und spart 125 Euro im Jahr.

Informationen für Mieter:innen | Wasser (dawonia.de)

Wasser

Alle kochen nur mit Wasser. Wir trinken es, waschen uns damit und brauchen es im Alltag zum Putzen oder Spülen. Daher ist es wichtig, dass das Leitungswasser sauber ist und keine gesundheitsschädlichen Keime oder Bakterien enthält. Gefährliche Legionellen können sich vor allem in warmem, stehendem Wasser vermehren. Im Leitungswasser lässt sich die Legionellen-Konzentration mit einigen einfachen Hinweisen gering halten.

Informationen für Mieter:innen | Wasser (dawonia.de)

WEG

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) enthält die gesetzlichen Grundlagen für die Entstehung von Wohnungseigentum, Teileigentum und Gemeinschaftseigentum an einer Immobilie und enthält grundlegende Regelungen für das Verhältnis der Wohnungseigentümer:innen untereinander (Eigentümergemeinschaft) wie auch für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums durch eine:n von der Eigentümergemeinschaft bestellten Verwalter:in.

Winterdienst

Grundsätzlich muss jede:r Grundstückseigentümer:in den Winterdienst (und auch die Straßenreinigung) entsprechend der Ortssatzung erledigen. Das bedeutet in der Regel, dass an Werktagen bis 07:00 Uhr in der Früh und an Sonntagen bis 08:00 Uhr der Schnee geräumt und bei Glätte gestreut sein muss. In der Regel endet diese Pflicht um 20:00 Uhr und beinhaltet auch, mehrfach am Tag zu Räumen und/oder zu Streuen.
Regelmäßig überträgt die/der Eigentümer:in eines vermieteten Grundstücks diese Verpflichtung im Mietvertrag auf seine Mieter:innen.
Auch bei der Dawonia wird es noch ein paar solcher Mietverhältnisse geben. Ganz überwiegend hat die Dawonia jedoch die Verpflichtung zur Erledigung des Winterdienstes an Dienstleister:innen übertragen und belastet die Mieter:innen mit den anfallenden Kosten im Rahmen der Abrechnung der Betriebskosten. Dabei richtet sich der vertraglich festgelegte Leistungsumfang für die Dienstleister:innen nach den Festlegungen in den o.g. Ortssatzungen.

Wirtschaftsplan

Nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist der Wirtschaftsplan eine Zusammenstellung der für das jeweilige Jahr zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben und wird von der Hausverwaltung erarbeitet. Der Wirtschaftsplan enthält alle gemeinschaftlichen Kosten sowie die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage. Erarbeitet werden sowohl der Gesamtwirtschaftsplan als auch die Einzelwirtschaftspläne für jede Wohneinheit. Der Verteilerschlüssel ist zunächst nach Miteigentumsanteilen aufgeteilt. Die Eigentümer können jedoch für bestimmte Kosten auch eine andere Verteilung beschließen.

Wohnberechtigungsschein

Wie bekomme ich einen Wohnberechtigungsschein?
Der Wohnberechtigungsschein wird vom Wohnungsamt der Gemeinde an Personen ausgestellt, die in der Bundesrepublik Deutschland einen dauerhaften Aufenthalt begründen können; er gilt für die Dauer von einem Jahr ab Ausstellung. Er gilt nur für Personen, die ein bestimmtes Einkommen nicht überschreiten.
Ob ein Wohnberechtigungsschein erteilt wird, richtet sich deshalb unter anderem nach dem zu ermittelnden Gesamt-Einkommen aller Haushaltsangehörigen. 
Nähere Informationen erhalten Sie in dem für Sie zuständigen Wohnungsamt/ Landratsamt.
In München gilt weiter folgende Voraussetzung:

  • Hauptwohnsitz seit mindestens 5 Jahren ohne Unterbrechung in München

Je nach Gemeinde werden die öffentlich geförderten Wohnungen direkt durch das Amt vergeben an Personen, die über einen Wohnberechtigungsschein verfügen (z.B. in München).
In einigen Gemeinden erfolgt die Vergabe der Wohnungen durch die Dawonia an Wohnberechtigte. Das Wohnungsamt muss in diesen Fällen die Vergabe genehmigen.
Folgende Stellen sind für die Vergabe von öffentlich geförderten Wohnungen zuständig:

  • Aschaffenburg: Amt für Wohnungsangelegenheiten, Bayernstr. 18, Aschaffenburg
  • Erlangen: Amt für Soziales, Arbeit und Wohnen, Abt. Wohnungswesen, Rathausplatz 1, Erlangen
  • Fürstenfeldbruck: Landratsamt Fürstenfeldbruck, Referat Sozialer Wohnungsbau, Münchner Str. 32, Fürstenfeldbruck
  • München: Amt für Wohnungswesen, Franziskaner Str. 8, München
  • Nürnberg: Sozialamt, Abteilung Wohnungsvermittlung und Wohngeld, Marienstr.6, Nürnberg
  • Regensburg: Amt für Stadtentwicklung, Abteilung für Stadterneuerung und Wohnungswesen, Minoritenweg 8-10, Regensburg
  • Rosenheim: Sozial-, Wohnungs-, Versicherungs- und Grundsicherungsamt, Reichenbachstr. 8, Rosenheim
Wohngeld (Mietzuschuss)

Wann habe ich Anspruch auf Wohngeld (Mietzuschuss)?
Um Wohngeld (Mietzuschuss) zu erhalten, ist eine Antragstellung bei der örtlichen Wohngeldstelle erforderlich.

Ob Sie Anspruch auf Wohngeld (Mietzuschuss) haben, hängt von Ihrem speziellen Einzelfall ab. Für die Berechnung werden sämtliche Einnahmen- und Ausgaben berücksichtigt.

Nähere Auskünfte erhalten Sie:

  • Aschaffenburg: T +49 6021 330 1440
  • Erlangen: T +49 9131 862961
  • Fürstenfeldbruck: T +49 8141 519 0
  • München: T +49 89 233 82199
  • Nürnberg: T +49 911 231 2517
  • Regensburg: T +49 941 507 3500
  • Rosenheim: T +49 8031 392 0
Wohnungsgeberbescheinigung

Bitte setzen Sie sich mit der/dem für Sie zuständigen Kundenbetreuer:in in Verbindung. Nun erfolgt eine Prüfung Ihres Mietverhältnisses und Ihres Mietkontos. Ist alles in Ordnung, erhalten Sie die entsprechende Bescheinigung.

Ü
Übergabeprotokoll

Das Übergabeprotokoll dokumentiert den Zustand der Mietsache zum Zeitpunkt der Übergabe von Vermieter an den Mieter. Sie können Ihr Übergabeprotokoll in der Mieter-App unter „Mein Vertrag“ - „Dokumente“ einsehen.