Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.dawonia.de/de veröffentlichte Webseite der Dawonia Real Estate GmbH & Co.KG.
Als juristische Person des privaten Rechts ist die Dawonia Real Estate GmbH & Co.KG bemüht, ihre Webseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen:
Diese Website ist barrierefrei gemäß der EN 301 549 und den Anforderungen der EU-Richtlinie 2016/2102.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Sie auf Barrieren auf unserer Website stoßen, kontaktieren Sie uns bitte unter:
E-Mail: newsroom@dawonia.de
Telefon: +49 89 306 17-0
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 25.06.2025.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 10.07.2025 überprüft und angepasst.
Durchsetzungsverfahren
Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:
Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDiV
Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
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Abgabe bis 16. November 2025 in München:
Dom-Pedro-Straße 19, 80637 München
Mo. bis Do. 9 – 15 Uhr & Fr. 9 – 12 Uhr