Jede:r kann in seinem Leben in eine finanzielle Notlage geraten. Kann man seine Miete nicht mehr bezahlen und ist man auch mit anderen Rechnungen in Verzug, geht es sehr schnell um die eigene Existenz. Wer sich mit mehr als einer Monatsmiete im Verzug befindet, kann laut Gesetz eine fristlose Kündigung erhalten. Sollte sich eine solche Situation ankündigen, ist es wichtig, sich frühzeitig um Hilfen zu bemühen.
Auf dieser Seite zeigen wir Ihnen Möglichkeiten auf, die Ihnen in dieser Situation helfen.
Vermeiden Sie Fehler, bevor sie zum Problem werden. Wir stehen Ihnen zur Seite, denn unser Herz schlägt sozial.
Wohngeld ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen. Sie können Wohngeld als Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums bekommen.
Sie müssen das Wohngeld schriftlich bei Ihrer Wohngeldbehörde beantragen. Dort finden Sie auch die Antragsformulare und können sich beraten lassen. Wohngeld gibt es nicht rückwirkend, sondern ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde.
Wenn Sie andere Sozialleistungen bekommen, die Ihre Wohnkosten bereits berücksichtigen, können Sie normalerweise kein Wohngeld bekommen. Dazu gehören beispielsweise Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Berufsausbildungsbeihilfe oder BAföG.
Die Höhe des Wohngelds hängt ab von:
Der Wohngeldrechner 2023 dient lediglich einer ersten Orientierung auf Ihren Wohngeldanspruch. Eine verbindliche Auskunft zu einem eventuellen Wohngeldanspruch kann nur Ihre zuständige Wohngeldbehörde nach Antragstellung geben. Antragsformulare für Wohngeld erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Wohngeldbehörde der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung. Dort erhalten Sie auch eine umfassende Beratung.
Durch die langandauernden Krisen geraten immer mehr Menschen in Zahlungsschwierigkeiten –
eine große Belastung für jede:n Bürger:in.
Dabei gerät auch häufig die Miete in den Rückstand und der Verlust der Wohnung droht.
Eine Lösung kann hier die Schuldenberatung sein, die gemeinsam mit Ihnen einen Plan für ein schuldenfreies Leben ausarbeitet.
Für die Schuldenberatung sind die Kommunen (Landkreise und kreisfreie Städte) zuständig.
Über nachfolgende Links kommen Sie zu den Verzeichnissen der Schuldenberatungsstellen in den verschiedenen Bundesländern.
Sie brauchen weitergehende Informationen und Unterstützung oder haben ganz konkrete Fragen zu Ihren Mietzahlungen? Kontaktieren Sie gerne Ihre:n zuständige:n Sachbearbeiter:in im Forderungsmanagement.