VERBRAUCHSINFORMATION (EED)
My Dawonia

Verbrauchsinformation (EED)

Wie und warum Sie Ihre Daten zum Heizverbrauch bei fernablesbaren Zählern erhalten.

EED steht kurz für Energy Efficiency Directive. In Deutschland wird Sie auch als Energieeffizienzrichtlinie bezeichnet. Die EED wurde 2018 von der Europäischen Union mit dem klaren Ziel verabschiedet: mehr Klimaschutz und weniger Emissionen. Daher zielt die EED darauf ab, den Energieverbrauch von Gebäuden in der EU bis 2030 um 32,5 % gegenüber der Verbrauchsprognose von 2007 zu reduzieren.

In Deutschland wurde die EED nun durch die Novellierung der Heizkostenverordnung (HKVO) zum 05. November 2021 in nationales Recht umgesetzt. Ursprünglich war dies bereist für 2020 geplant.

Nur wer seinen Verbrauch kennt, kann natürliche Ressourcen schonen und seinen Energiebedarf reduzieren. Durch diesen Ansatz will die EU die Einwohner für ihren Verbrauch sensibilisieren und so Einsparpotenziale aufzeigen. Dies schützt das Klima und hilft, den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Angepasstes Konsumverhalten hilft auch beim Sparen, denn wer weniger verbraucht, muss auch weniger bezahlen.

Damit Sie den Verbrauch Ihres Heizverhaltens besser kontrollieren und überwachen können, erhalten Sie monatlich Ihre aktuellen Heizverbrauchswerte sofern alle Zähler in Ihrer Wohnanlage bereits auf Vollfunk umgerüstet wurden per App oder gegen Erstattung der Druck und Versandkosten auch per Post.

Der von uns beauftragte Wärmemessdienst (ista) berechnet den durchschnittlichen Verbrauch auf Basis aller ihm vorliegender Werte.

Wenn Ihr Wert niedriger ist, bedeutet dies, dass Sie weniger als der Durchschnitt geheizt haben. Sollte der Wert höher sein, bedeutet dies, dass Sie mehr Energie als der Durchschnitt verbraucht haben. Leider wird bei den Vergleichswerten heute noch nicht zwischen verschiedenen Energieklassen (A bis F) oder der regionalen Wetterlage unterschieden.

Die Heizverbrauchswerte erhalten wir monatlich von Ihrem zuständigen Messdienstleister per Schnittstelle und teilen Ihnen diese dann per Mieter-App oder postalisch (gegen Gebühr) mit.

Der Gesetzgeber bedingt den Vergleich zum Vormonat und Vorjahresmonat. Das bedeutet z.B. bei einem Wert für Februar 2023, dass wir Ihnen den Januar 2023 (Vormonat) sowie den Verbrauchswert aus dem Februar 2022 (Vorjahresmonat) zur Verfügung stellen, soweit diese Werte zur Verfügung stehen.

  • Die Heizkostenverteiler (Messeinrichtung mit proportionaler Verteilung der Gesamtenergiemenge) und Wassermengenzähler zeigen Einheiten und Kubikmeter an.
  • Aus wirtschaftlichen und technischen Gründen können wir an der Messstelle selbst oft nicht direkt in der Energieeinheit (kWh) messen. Alternativ messen wir zum Beispiel den Durchfluss der Warmwasserleitung oder den relativen Verbrauch, etwa den Heizwärmeverbrauch. Die gute Nachricht ist, dass wir anhand dieser Parameter ganz einfach die genutzte Energiemenge in kWh ermitteln können.
  • Der Gesetzgeber sieht daher auch alle Angaben in kWh vor: Gemäß § 6a Abs. 2 Heizkostenverordnung verpflichtet der Verordnungsgeber den Eigentümer dazu, den Energieverbrauch des letzten Monats (a) in Kilowattstunden (kWh) anzugeben. Außerdem soll ein Vergleich des Verbrauchs desselben Nutzers mit dem Vormonat (b) und dem entsprechenden Monat des Vorjahres (c) – soweit diese Daten erhoben wurden – und abschließend ein Vergleich mit dem Verbrauch eines normierten oder durch Vergleichstests ermittelten Durchschnittsnutzers (d) derselben Nutzerkategorie angezeigt werden.
  • Um den Vorgaben des Verordnungsgebers nachzukommen, werden die von Ihren Verbrauchserfassungsgeräten übermittelten Werte (Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler) des letzten Monats, des Vormonats bzw. des Vorjahres und des normierten Verbrauches in kWh geschätzt.
  • Durch das Verbrauchsinformationsschreiben ändert sich weder Ihre Abrechnung noch die darin enthaltenen Umlageschlüssel. Die im Verbrauchsinformationsschreiben dargestellten Verbräuche wurden auf Basis Ihrer Erfassungsgeräte ermittelt und in kWh bewertet. Aufgrund von Umlageschlüsseln und Korrekturwerten kann Ihre Jahresendabrechnung von den hier dargestellten Werten abweichen.

Ihren monatlichen Heizwärmeverbrauch können Sie postalisch oder in der Mieter-App unter „Meine Verbräuche“ oder unter „Meine Vertrag“ / Dokumente einsehen.

Unter www.dawonia.de/energie finden Sie viele hilfreiche Tipps und Tricks, um mit dem „richtigen Heizen“ Energie und somit auch Geld zu sparen.

In Einzelfällen kann es technisch bedingt auch bei abgeschalteten Thermostaten zu einer Übertragung von Wärme von der Heizung in den Raum kommen. Direkte Sonneneinstrahlung kann einen abgeschalteten Heizkörper beispielsweise so stark erwärmen, dass eine messbare Wärmeabgabe in den Raum erfolgt. Diese sehr kleine Wärmeabgabe kann in den monatlichen Informationsschreiben ausgewiesen werden. Durch die Kombination aller Messwerte mit weiteren Informationen kann dieser Effekt in der Jahresabrechnung nahezu vollständig aufgehoben werden. Sie zahlen also nur die Wärme, die Sie auch tatsächlich von uns bezogen haben.

Bitte beachten Sie auch die Stellung Ihres Heizkörper-Thermostats. Auch wenn Sie nicht „aktiv“ heizen, wird dieser sich je nach Stellung immer wieder ein- aber auch wieder ausschalten, wenn die Raumtemperatur nicht der eingestellten Temperatur entspricht.

Sie sind z.B.in der Wintermonaten abwesend, haben aber das Thermostat auf „2“ stehen lassen. Der Heizkörper wird sich also immer wieder einschalten, wenn die Raumtemperatur ca. 16 °C unterschreitet.